Ich möchtedie Stadt Zittau 
mitgestalten
Kommunalpolitische Beteiligung
So geht’s

Mitgestalten vor der eigenen Haustür

Was kommt dir in den Sinn, wenn du das Wort „Politik“ hörst? Wahlversprechen, komplizierte Verfahren – oder doch die Chance, die eigene Meinung sichtbar zu machen und etwas in Bewegung zu bringen? Dabei müssen wir gar nicht nach Dresden oder Berlin schauen. Demokratie beginnt hier – in Zittau. Und mitmachen kann jede interessierte Person: Es braucht kein Parteibuch, kein Amt, nur Engagement und den Wunsch, nicht alles den anderen zu überlassen. Auf den folgenden Seiten zeigen wir, wie du dich auf kommunaler Ebene in Zittau einbringen kannst – ganz konkret und mit Wirkung.

So geht’s 

Politisch mitgestalten

Politisch mitmischen heißt nicht, reich zu sein, die richtigen Leute zu kennen oder alles wissen zu müssen. Ganz im Gegenteil: Beim Wählen zählt jede Stimme gleichermaßen. Und auch für eine Kandidatur braucht es keinen besonderen Lebenslauf – sondern vor allem Engagement und Lust, Verantwortung zu übernehmen. Viele Perspektiven bereichern jedes politische Gremium.

Stadtratswahl

Alle fünf Jahre wird in Zittau der Stadtrat gewählt. Er besteht aus 26 Mitgliedern. Wer mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes besitzt und seit mindestens drei Monaten in Zittau wohnt, ist wahlberechtigt und bekommt eine Wahlbenachrichtigung per Post zugeschickt. Jede wahlberechtigte Person hat drei Stimmen, die frei auf Kandidierende verteilt werden können. Wer am Wahlsonntag nicht ins Wahllokal gehen möchte oder kann, hat die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen.

Die Hauptsatzung der Stadt Zittau regelt auf Grundlage der Sächsischen Gemeindeordnung die Aufgaben und Strukturen des Stadtrats. Aktuelle Informationen rund um anstehende Wahlen stellt die Stadt Zittau auf ihrer Website bereit. Die Mitglieder des Stadtrates und der Ausschüsse sowie Termine, Tagesordnungen und Beschlüsse der Sitzungen sind auf dem Bürgerinformationsportal der Stadt Zittau aufgelistet. Hier gibt es Infos zu den Aufgaben eines Stadtrates.  

Ortschaftsrat

Folgende ehemalige Dörfer sind heute Ortsteile Zittaus mit eigenen Ortschaftsräten: Eichgraben, Hartau, Pethau, Hirschfelde mit Drausendorf, Dittelsdorf, Schlegel, Wittgendorf. Die Ortschaftsräte werden gemeinsam mit dem Stadtrat für fünf Jahre gewählt. Welche Aufgaben die Ortschaftsräte haben und wie sie arbeiten, ist in der Sächsischen Gemeindeordnung festgelegt. Die Hauptsatzung der Stadt Zittau regelt die Ausgestaltung vor Ort. Die Mitglieder der Ortschaftsräte sowie die Termine und Tagesordnungen der Sitzungen sind auf dem Bürgerinformationsportal der Stadt Zittau zu finden. Der Ortschaftsrat Hirschfelde mit Drausendorf und Rosenthal hat zudem eine eigene Webseite

Oberbürgermeister*in

Ein*e Bürgermeister*in leitet die Stadtverwaltung und führt den Vorsitz des Stadtrates. Sie*er wird in Sachsen direkt gewählt – und das alle sieben Jahre. Jede wahlberechtigte Person hat genau eine Stimme. Wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, gewinnt die Wahl. Wenn dies keiner im ersten Durchgang schafft, findet ein zweiter statt – dann genügt die relative Mehrheit: Es gewinnt die Person, die die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Wahlberechtigt sind alle, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Zittau wohnen und die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzen. Kandidieren kann, wer mindestens 18 und maximal 64 Jahre alt ist und die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzt. Eine bestimmte Ausbildung oder Berufserfahrung ist dafür nicht vorgeschrieben. Zur Wahl aufstellen lassen können sich Personen, die einer Partei oder Wählervereinigung angehören aber auch Einzelkandidat*innen. Detaillierte Informationen zur Kandidatur und Wahl bietet der Leitfaden für Kommunalwahlen in Sachsen (2024).

Die eigene Kandidatur für den Stadt- oder Ortschaftsrat

Wenn du im Zittauer Stadtrat mitentscheiden oder im Ortschaftsrat mitarbeiten möchtest, kannst du dich zur Wahl aufstellen lassen. Dafür musst du dich auf die Liste einer Partei oder Wählervereinigung setzen lassen. Wählervereinigungen sind Zusammenschlüsse von Bürger*innen, die ohne Parteibuch gemeinsam kandidieren möchten. Einzelpersonen können nicht allein kandidieren.
Damit Kandidierende auf dem Stimmzettel stehen, muss die Liste als Wahlvorschlag offiziell eingereicht werden: frühestens nach Bekanntmachung der Wahl und spätestens am 66. Tag vor dem Wahltermin bis 18 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses.

Kandidieren können alle, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens drei Monaten in Zittau gemeldet sind.

Weitere Informationen bieten der Leitfaden für Kommunalwahlen in Sachsen (2024), das Kommunalwahlgesetz Sachsen und die Sächsische Kommunalwahlordnung.

Beiräte: Jugend, Senior*innen, Ausländer*innen, Kultur 

Beiräte sind die Stimme bestimmter Gruppen in der Stadt. Sie beraten den Stadtrat bei wichtigen Themen und bringen ihre eigenen Perspektiven, Erfahrungen und Anliegen ein. Entscheidungen treffen sie nicht – das bleibt die Aufgabe des gesamten Stadtrates. In Zittau gibt es derzeit vier Beiräte: den Ausländerbeirat, den Beirat Kultur und Tourismus, den Sportbeirat und den Jugendbeirat. In Beiräten beteiligen sich sachkundige Personen mit Fachwissen, Ideen und Diskussionsbeiträgen. Die Mitglieder der Beiräte werden vom Stadtrat berufen. Wer sich engagieren möchte, kann sich an die Stadtratsfraktionen oder die Stadtverwaltung wenden bzw. eine Bewerbung bei den öffentlichen Aufrufen einreichen. Termine und Tagesordnungen der Beiräte finden sich im Bürgerinformationsportal.

Ohne Amt mitreden

Nicht nur als Mitglied im Stadtrat oder in einem Beirat kannst du deine Meinung einbringen. Oft geht das auch ganz unkompliziert online – von zu Hause oder unterwegs. Über das Sächsische Beteiligungsportal kannst du an Umfragen teilnehmen oder Stellung zu geplanten Vorhaben beziehen. Auch die Stadt Zittau veröffentlicht dort regelmäßig aktuelle Projekte und Veranstaltungen. Natürlich gibt es auch persönliche Austauschmöglichkeiten mit Verantwortlichen in Zittau – welche das sind, erfährst du hier.

Bürgersprechstunde im Stadtrat

Du hast eine Idee, eine Frage oder willst den Menschen, die in der Stadt an den Hebeln sitzen, deine Perspektive zu einer bestimmten Sache schildern? Dazu kannst die Bürgersprechstunde während der Stadtratssitzungen nutzen. Diese findet zu jeder Stadtratssitzung gegen 18 Uhr statt. 

Bürgermeistersprechstunde

Zwei- bis dreimal im Jahr finden Bürgermeistersprechstunden statt. An einem öffentlichen Ort können Bürger*innen zu ihren Fragen und Anliegen mit dem Oberbürgermeister ins Gespräch kommen – ganz unkompliziert und ohne Anmeldung. Wann und wo die Sprechstunden stattfinden erfährst du aus der Webseite der Stadt. Jenseits dieser Sprechstunden kannst du dich jederzeit mit Fragen und Anliegen an das Büro des Oberbürgermeisters wenden. Hier kannst du erfahren, wer in der Verwaltung die richtige Ansprechperson für dein Anliegen ist und wenn es dafür einen Termin mit dem Bürgermeister braucht, diesen bei den Mitarbeiter*innen vereinbaren.

Bürgerbegehren & Bürgerentscheid

Kulturhauptstadtbewerbung, Parkschulausbau, Parken auf dem Marktplatz – über diese Fragen konnten die Zittauer*innen in den letzten Jahren in Bürgerentscheiden direkt abstimmen. Einem Bürgerentscheid muss ein Bürgerbegehren vorausgehen: Dafür sammeln Bürger*innen Unterschriften für einen konkreten Vorschlag. Oder der Stadtrat leitet einen Bürgerentscheid mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit ein.
Ein Bürgerbegehren muss schriftlich bei der Stadt angezeigt werden und von mindestens 5 % der Stimmberechtigten unterschrieben sein. Der Vorschlag muss klar mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortbar sein, eine Begründung enthalten und benennen, wie mögliche Kosten gedeckt werden. 
Die Unterschriften müssen innerhalb eines Jahres eingereicht werden – richtet sich das Begehren gegen einen Stadtratsbeschluss, innerhalb von drei Monaten. Ist das Bürgerbegehren gültig, findet der Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten statt.
Ein erfolgreicher Bürgerentscheid gilt wie ein Stadtratsbeschluss und kann drei Jahre lang nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden. Erfolgreich ist er, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen erreicht wird und diese mindestens 25 % der Stimmberechtigten umfasst.

Zu Themen wie Haushalt, Gebühren, Personal oder gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben sind Bürgerentscheide nicht möglich. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der Sächsischen Gemeindeordnung (§§ 24–25).

Einwohnerversammlung

Die Stadtverwaltung Zittau lädt 1-2mal pro Jahr zu einer Einwohnerversammlung ein. Hier informiert sie über aktuelle Vorhaben. In der anschließenden Diskussion können Fragen gestellt und Anmerkungen eingebracht werden.
Informationen sind auf der Seite der Stadtverwaltung Zittau zu finden.

Stadtratssitzungen

Der Stadtrat ist das wichtigste Entscheidungsgremium unserer Stadt – hier wird beraten und beschlossen, was für Zittau von Bedeutung ist. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich: Jede interessierte Person kann miterleben, wie Argumente ausgetauscht und Entscheidungen getroffen werden – Demokratie live. Auch in den Ortschaften gibt es Gremien: Der Ortschaftsrat berät die Stadtverwaltung zu Themen vor Ort, und auch hier können Gäste zuhören. Sowohl in den Stadtrats- wie auch in den Ortschaftsratssitzungen gibt es die Möglichkeit, Fragen zu stellen. In den Tagesordnungspunkten findest du die Information, ob solche Fragestunden stattfinden. Alle Termine und Tagesordnungen für Stadtrat, Ortschaftsräte, Ausschüsse und Beiräte des Stadtrates werden auf dem Bürgerinformationsportal der Stadt aufgeführt. Wie eine Stadtratssitzung abläuft, ist in der Geschäftsordnung geregelt.

Einwohnerantrag

Du hast ein Thema das die Kommune betrifft und der Stadtrat oder Ortschaftsrat unbedingt mal besprechen muss? Wenn mindestens 7,5 % der in Zittau lebenden Menschen über 16 Jahren einen Einwohnerantrag unterschreiben, muss der Stadtrat dieses Thema innerhalb von drei Monaten behandeln – so regelt es die Hauptsatzung.

Petition

Jede Person kann sich einzeln oder gemeinsam mit anderen mit Vorschlägen, Bitten oder Beschwerden direkt an die Stadt Zittau wenden – das nennt man eine Petition. Die Petitionen können über die E-Mailadresse ob@zittau.de oder stadtrat@zittau.de eingereicht werden.

Planen und entwickeln

Sich beteiligen und damit Zittau sichtbar verändern? Das geht.
Ob es um neue Ideen für Plätze und Straßen geht, um Sanierung, Mobilität oder die Zukunft ganzer Stadtteile: Stadtentwicklung passiert nicht im Stillen. In Zittau gibt es verschiedene Stellen und Verfahren, bei denen Planung transparent gemacht wird – und bei denen Rückmeldungen, Meinungen und Ideen gefragt sind.

Beteiligungsportal Zittau

Das Beteiligungsportal der Stadt Zittau lädt dich ein, dich aktiv einzubringen – nicht nur bei Bauprojekten, sondern auch zu Themen wie Verkehr, Umwelt, Kultur oder sozialen Angeboten. Hier kannst du dich über aktuelle und abgeschlossene Beteiligungsverfahren informieren, Stellung nehmen, an Umfragen teilnehmen oder Diskussionen verfolgen.

Informieren: Verschaffe dir einen Überblick über laufende und abgeschlossene Verfahren und erfahre, wie du deine Meinung einbringen kannst.
Diskutieren: Tausche dich zu konkreten Themen aus, gib konstruktive Vorschläge, teile dein Fachwissen oder deine Ideen – deine Beiträge liefern wertvolle Impulse für Politik, Verwaltung und das gesellschaftliche Miteinander.
Gestalten: Bringe deine Anregungen, Erfahrungen und Kenntnisse ein, z. B. zu Gesetzen, Satzungen, Planungsvorhaben oder Entwürfen. Deine Stellungnahmen fließen direkt in die Weiterentwicklung der Themen ein.

Das Beteiligungsportal ist Teil des sächsischen Bürgerbeteiligungsnetzwerks. Über das Hauptportal kannst du auf alle regionalen und kommunalen Verfahren zugreifen – für Zittau bedeutet das: Hier findest du alle Beteiligungsmöglichkeiten, die speziell unsere Stadt betreffen.

Bauleitplanung

Wenn es darum geht, wie Zittau in Zukunft aussieht – wo Häuser, Straßen, Grünflächen oder Spielplätze entstehen – spielt die Bauleitplanung eine zentrale Rolle. Sie legt fest, wie die Flächen in unserer Stadt genutzt werden dürfen und welche Entwicklung möglich ist.

Dazu gehören zwei wichtige Instrumente:

  • Der Flächennutzungsplan – er zeigt die langfristige Nutzung von Flächen in der gesamten Stadt: Wohnen, Arbeiten, Grünflächen oder Verkehr.
  • Der Bebauungsplan – er regelt detailliert, wie einzelne Grundstücke bebaut werden dürfen, z. B. die Größe von Gebäuden, die Art der Nutzung oder Abstände.

Zuständig für die Bauleitplanung ist das Referat Stadtplanung der Stadt Zittau. Dort kannst du Entwürfe einsehen, Informationen erhalten und deine Anregungen einbringen. Meist gibt es dafür öffentliche Auslegungen, in denen alle Unterlagen zugänglich sind. Du kannst Stellungnahmen schriftlich einreichen oder an Informationsveranstaltungen teilnehmen. So kannst du direkt Einfluss nehmen, bevor ein Plan rechtsverbindlich wird.

Die Bauleitplanung ist also ein echter Weg, deine Ideen und Vorstellungen in die Stadtentwicklung einzubringen. Auf dem Beteiligungsportal findest du aktuelle Planverfahren, kannst dich informieren und deine Meinung einbringen.

 Die Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft

Die Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft (ZSG) begleitet seit vielen Jahren wichtige Projekte der Stadtentwicklung in Zittau – zum Beispiel bei Stadterneuerung, Mobilität oder der Gestaltung öffentlicher Räume. Ein zentraler Teil ihrer Arbeit ist es, Menschen in diese Prozesse einzubeziehen.
Wenn sich in Zittau etwas verändert – etwa Straßen, Plätze, Quartiere oder Mobilitätsangebote – organisiert die ZSG häufig Beteiligungsformate. Dazu gehören Informationsveranstaltungen, Bürgerwerkstätten, öffentliche Diskussionen oder Gespräche mit Anwohner*innen, Initiativen und lokalen Akteur*innen. Ziel ist es, frühzeitig zu informieren, Meinungen aufzunehmen und unterschiedliche Perspektiven in Planungen einfließen zu lassen.
Die ZSG ist damit eine wichtige Anlaufstelle für alle, die sich für Stadtentwicklungsprojekte interessieren oder eigene Anliegen einbringen möchten. Sie vermittelt zwischen Stadtverwaltung, Fachplaner*innen und Öffentlichkeit und trägt dazu bei, Entwicklungsprozesse transparenter und nachvollziehbarer zu machen.
Beteiligung versteht die ZSG nicht als einmalige Rückmeldung, sondern als Teil eines langfristigen Prozesses. Wer sich einbringen möchte, kann Fragen stellen, Hinweise geben oder an Beteiligungsangeboten teilnehmen, wenn Projekte vorgestellt oder weiterentwickelt werden.

Parteipolitisch unterwegs

Auch in Zittau spielen Parteien eine wichtige Rolle. Sie setzen sich für die Interessen und Anliegen der Menschen vor Ort ein und sind oft unkompliziert in Stammtischen oder Sprechstunden ansprechbar. Die Parteien haben hier eigene Gruppen, die wiederum in einem Kreisverband organisiert sind. Die Wählervereinigungen sind oft in einem Verein organisiert.

Politisches Engagement muss nicht gleich heißen, in eine Partei einzutreten. Wer sich für die Arbeit und Ziele interessiert, kann einfach bei Veranstaltungen oder Stammtischen vorbeischauen und mit Mitgliedern ins Gespräch kommen. Viele Parteien und Wählervereinigungen informieren auf ihren Websites oder in den sozialen Medien über ihre Themen, Termine und Ansprechpersonen. Hilfe benötigen viele Parteien auch im Wahlkampf, z.B. beim Aufhängen von Plakaten. Auch Spenden können die Arbeit der Parteien vor Ort hilfreich unterstützen.

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